Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung

Constanze Ried

BGH-Urteil vom 05.10.2016

Das Urteil des BGH vom 05.10.2016 bringt die längst überfällige Klärung der Frage, ob die vom Mieter geschuldete Miete spätestens bis zum 3. Werktag beim Vermieter auf dessen Konto eingehen muss.

Der BGH hat gegen die Instanzenrechtsprechung und auch vielen Meinungen in der Literatur die Ansicht vertreten, dass der Mieter seiner Zahlungspflicht dann genügt, wenn er seiner Bank bis zum 3. Werktag einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass ein Zahlungseingang mithin nicht am 3. Werktag erforderlich ist!

Die Frage, wann der Mieter also im Zahlungsverzug ist, ist grundsätzlich neu zu klären und zu prüfen. Kann die Frage des Zahlungsverzuges doch entscheidend für die Möglichkeiten der Kündigung eines Mietverhältnisses sein.

Betriebskosten: „Die zweite Miete“

Constanze Ried

BGH-Urteil vom 11.05.2016 – VIII ZR 209/15 –

Mieter sind nach Ablauf eines Jahres ab Zugang einer Nebenkostenabrechnung mit Einwendungen gegen die Abrechnung ausgeschlossen. Dies soll nach Auffassung der Karlsruher Richter auch für Betriebskosten gelten, die eigentlich nicht umlagefähig sind!

Im konkret zu entscheidenden Fall ging es um Kosten für Instandhaltung und Verwaltung. Der BGH entschied, diesen Fehler der Abrechnung hätte der Mieter innerhalb der 12 Monatefrist beanstanden müssen!